Früher war es ein beliebter Trick, um eine Aktion größer aussehen zu lassen: den regulären Preis vor der Aktion etwas anheben und dann vom höheren Preis aus rabattieren. Genau das soll die Preisregel der Omnibus-Richtlinie in der EU verhindern. In Deutschland steht sie in § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV).

Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt an Beispielen, was mit einem Rabatt passiert, wenn der Preis kurz vorher gestiegen ist. Wenn Sie zuerst den Gesamtüberblick brauchen, lesen Sie den Leitfaden zum 30-Tage-Tiefstpreis in WooCommerce.

Keine Rechtsberatung. Alle Preise und Daten unten sind erfundene Beispiele, die zeigen, wie die Berechnung funktioniert. Die Regeln stammen aus den amtlichen Texten, die am Ende aufgeführt sind.

Die Regel in einem Absatz

Nach Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG – in Deutschland § 11 PAngV – muss jede Bekanntgabe einer Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern den vorherigen Preis nennen: den niedrigsten Gesamtpreis, den der Shop in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Seit dem Aldi-Süd-Urteil des Gerichtshofs der EU vom 26. September 2024 (Rechtssache C-330/23) muss auch eine Prozentangabe oder eine andere Aussage zur Ersparnis von diesem vorherigen Preis aus berechnet werden.

Das entscheidende Wort ist niedrigste. Ein höherer Preis in den 30 Tagen vor einer Aktion ersetzt keinen niedrigeren. Der niedrigste Preis im Zeitraum bleibt die Referenz, egal was danach kam.

Beispiel 1: Preiserhöhung drei Wochen vor der Aktion

Beispielpreise. Ein Shop verkauft eine Schreibtischlampe.

ZeitraumPreis
Bis 30. September80,00 €
Ab 1. Oktober (Preiserhöhung)100,00 €
Ab 20. Oktober (Aktion)80,00 €, beworben mit „–20 %“

Die Aktion beginnt am 20. Oktober, der 30-Tage-Zeitraum reicht also vom 20. September bis 19. Oktober. In den ersten 11 Tagen davon kostete die Lampe 80,00 €, in den übrigen 19 Tagen 100,00 €.

  • Vorheriger Preis: 80,00 €, der niedrigste Preis im Zeitraum.
  • Aktionspreis: 80,00 €.
  • Echte Ermäßigung: keine.

Der Shop darf das nicht als Preisermäßigung darstellen. Der Gerichtshof hat im Aldi-Süd-Urteil gesagt, dass der als ermäßigt angegebene Preis nicht gleich hoch oder höher sein darf als der vorherige Preis. „100,00 € 80,00 €, –20 %“ wäre eine Ermäßigung, die es nicht gab.

Dieselbe Lampe mit tieferem Aktionspreis

Angenommen, der Shop setzt den Aktionspreis stattdessen auf 72,00 €.

WooCommerce-StandardanzeigeNach § 11 PAngV und Aldi Süd
Streichpreis100,00 € (Feld „Regulärer Preis“)80,00 € (niedrigster Preis der letzten 30 Tage)
Aktionspreis72,00 €72,00 €
Prozent-Badge–28 %–10 %

Die Ermäßigung ist echt, beträgt aber 10 %, nicht 28 %. Badge und Streichpreis müssen beide 80,00 € als Grundlage haben.

Ein kleines Detail: Ist ein Prozentsatz keine ganze Zahl, vermeiden Sie durch Abrunden, die Ersparnis zu übertreiben. Von 80,00 € auf 70,00 € sind es zum Beispiel 12,5 %, „–12 %“ ist also die sichere Angabe.

Beispiel 2: Die Erhöhung liegt lange genug zurück

Beispielpreise. Dieselbe Lampe, aber der Preis stieg schon am 10. September von 80,00 € auf 100,00 €, und die Aktion zu 72,00 € beginnt am 20. Oktober.

Der Zeitraum reicht wieder vom 20. September bis 19. Oktober. Diesmal kostete die Lampe im ganzen Zeitraum 100,00 €. Der vorherige Preis ist also 100,00 €, und „–28 %“ ist nach § 11 PAngV richtig berechnet.

Zwei Dinge sollten Sie dabei im Blick behalten:

  • 30 Tage sind der Mindestzeitraum der Richtlinie. Manche Shops schauen sicherheitshalber weiter zurück. Einen niedrigeren vorherigen Preis anzugeben, als das Gesetz verlangt, ist immer zulässig; einen höheren nicht.
  • Die 30-Tage-Regel ist nicht die einzige Vorschrift. Die Leitlinien der Kommission weisen darauf hin, dass Preisermäßigungen auch nach der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken beurteilt werden können – in Deutschland nach dem UWG. Ein „regulärer“ Preis, der nie ernsthaft verlangt oder nur als Referenz eingeführt wurde, kann danach irreführend sein, auch wenn die 30-Tage-Rechnung aufgeht.

Ein Beispiel für den zweiten Punkt lieferte die niederländische Behörde ACM in ihrer Entscheidung vom Juni 2024 gegen fünf Onlineshops (insgesamt 621.000 € Bußgeld). In einem Fall erhöhte ein Shop den „statt“-Preis eines Produkts einen Tag nach dem Einstellen von 149,99 € auf 199,99 € und bot es dann für 99,99 € an. Die ACM stellte fest, dass der Preis von 199,99 € im geprüften Zeitraum nie als Verkaufspreis verwendet worden war.

Beispiel 3: Zwei Aktionen kurz hintereinander

Beispielpreise. Eine Jacke kostet normalerweise 100,00 €.

ZeitraumPreis
1. bis 7. Oktober (erste Aktion)70,00 €
8. bis 24. Oktober100,00 €
Ab 25. Oktober (zweite Aktion)75,00 €

Der Zeitraum für die zweite Aktion reicht vom 25. September bis 24. Oktober. Er schließt die erste Aktion ein, der vorherige Preis ist also 70,00 €. Der zweite Aktionspreis von 75,00 € liegt darüber – nach § 11 PAngV ist die zweite Aktion also gar keine Preisermäßigung.

Das erwischt im Herbst viele Shops: Eine Aktion Mitte Oktober kann dazu führen, dass ein Black-Friday-Preis nicht als Rabatt gelten darf, weil der frühere Aktionspreis noch im 30-Tage-Zeitraum liegt. Die Leitlinien der Kommission sagen ausdrücklich, dass ein früherer reduzierter Preis im Zeitraum mitzählt.

Beispiel 4: Gestaffelte Rabatte in einer Aktion

Beispielpreise. Ein Sofa kostet den ganzen Oktober 1.000,00 €. Ein Abverkauf startet am 1. November mit 900,00 € (–10 %) und senkt den Preis am 8. November auf 800,00 € (–20 %).

Welche Referenz für die zweite Stufe gilt, hängt vom Land ab, denn Artikel 6a Abs. 5 ist eine Option für die Mitgliedstaaten:

Referenz für die Stufe 800,00 €Badge
Deutschland (§ 11 Abs. 2 PAngV): Option genutzt1.000,00 €, der Preis vor der ersten Stufe–20 %
Österreich (§ 9a PrAG): Option genutzt1.000,00 €, der Preis vor der ersten Stufe–20 %
Polen: Option nicht genutzt900,00 €, der niedrigste Preis der 30 Tage vor der zweiten Stufe–11 %

Wo die Option besteht, gilt sie für eine Ermäßigung, die ohne Unterbrechung innerhalb einer Aktion steigt – so steht es auch wörtlich in § 11 Abs. 2 PAngV. Die Leitlinien der Kommission legen die Ausnahme eng aus. Geht der Preis zwischen den Stufen wieder hoch, auch nur kurz, ist die Aktion unterbrochen, und es gilt wieder die allgemeine Regel.

Wo WooCommerce standardmäßig falsch liegt

WooCommerce zeigt den regulären Preis durchgestrichen neben dem Angebotspreis. Viele Themes ergänzen ein Prozent-Badge, das aus diesen beiden Feldern berechnet wird.

Das ist nur richtig, wenn der reguläre Preis zugleich der niedrigste Preis der 30 Tage vor der Aktion ist. In jedem Beispiel oben ist das nicht der Fall:

  • In Beispiel 1 würde WooCommerce nach der Preiserhöhung 100,00 € durchgestrichen zeigen.
  • In Beispiel 3 würde es 100,00 € durchgestrichen zeigen und die erste Aktion ignorieren.
  • In Beispiel 4 (Polen) würde es –20 % zeigen, wo –11 % richtig wäre.

WooCommerce speichert keine Preishistorie und kann das daher nicht wissen. Entweder Sie führen die Historie selbst, oder Sie nutzen ein Plugin, das sie aufzeichnet. Worauf Sie achten sollten, steht im Hauptleitfaden.

So planen Sie Preisänderungen rund um eine Aktion

  1. Schauen Sie vor der Planung auf die letzten 30 Tage. Ermitteln Sie den niedrigsten Preis im Zeitraum, einschließlich kurzer Aktionen und Flash Sales.
  2. Wenn Sie den Preis erhöhen müssen, dann ernsthaft. Erhöhen Sie ihn aus echten geschäftlichen Gründen und verkaufen Sie auch zu diesem Preis. Planen Sie ihn nicht als erste Hälfte einer Aktion.
  3. Halten Sie Abstand zwischen Aktionen. Wenn Sie im Oktober eine Aktion fahren, rechnen Sie damit, dass sie die Referenz für jede Aktion ist, die innerhalb von 30 Tagen danach beginnt.
  4. Prüfen Sie bei gestaffelten Aktionen das Land. Halten Sie die Stufen dort, wo die Option besteht, ohne Unterbrechung, und berechnen Sie jede Stufe einzeln, wo es sie nicht gibt.
  5. Zeigen Sie nie eine Ermäßigung von null oder weniger. Liegt der Aktionspreis nicht unter dem vorherigen Preis, entfernen Sie für dieses Produkt Streichpreis, Badge und jedes „Sale“-Label.
  6. Zeigen Sie den 30-Tage-Preis gut sichtbar. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass ein 30-Tage-Preis, der nur in einer Fußnote steht, nicht klar genug angegeben ist (I ZR 183/24).
  7. Bewahren Sie die Historie auf. Fragt eine Behörde oder kommt eine Abmahnung, sollten Sie zeigen können, wie jede Ermäßigung berechnet wurde.

So sieht die Durchsetzung aus

Behörden und Gerichte prüfen genau diese Muster.

  • Niederlande, Juni 2024. Die ACM verhängte gegen fünf Onlineshops Bußgelder von insgesamt 621.000 € wegen Scheinrabatten. In einigen Fällen, so die ACM, gab es gar keinen Rabatt, und der Preis war in Wahrheit gestiegen.
  • Deutschland, Oktober 2025. Der Bundesgerichtshof bestätigte auf Klage der Wettbewerbszentrale, dass die Prospektwerbung eines Lebensmitteldiscounters unzulässig war: Der 30-Tage-Preis stand nur in einer Fußnote am Seitenende (I ZR 183/24).
  • Polen, Januar 2026. Die UOKiK verhängte gegen Zalando rund 30,9 Mio. PLN und gegen Temu rund 5,9 Mio. PLN. Zu den beschriebenen Praktiken gehören eine Referenz, die sich änderte, während der Verkaufspreis gleich blieb, und Ermäßigungen, die von einem Ausgangs- oder regulären Preis statt vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage berechnet wurden. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Häufige Fragen

Darf ich den Preis einfach erhöhen und später ohne „Sale“ wieder senken?

Ja. Die 30-Tage-Regel betrifft Bekanntgaben einer Preisermäßigung. Preiserhöhungen selbst schränkt sie nicht ein, und eine spätere Preisänderung, die nicht als Ermäßigung beworben wird, braucht keinen vorherigen Preis. Das Problem beginnt erst, wenn Sie den niedrigeren Preis als Rabatt darstellen.

Zählt der erste Aktionstag zum 30-Tage-Zeitraum?

§ 11 PAngV spricht von den letzten 30 Tagen „vor der Anwendung der Preisermäßigung“. In den Beispielen nehmen wir die 30 Kalendertage vor dem ersten Aktionstag. Beginnt eine Aktion zu einer bestimmten Uhrzeit, ist es am sichersten, den Zeitraum genau zu diesem Zeitpunkt enden zu lassen.

Quellen