Wenn Ihr WooCommerce-Shop an Verbraucher in der EU verkauft und Sie jemals einen Streichpreis, ein Prozent-Badge oder ein „Sale“-Label zeigen, gilt für Sie die Preisregel aus der Omnibus-Richtlinie. In Deutschland steht sie in § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV), in Österreich in § 9a des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG). Die Regel ist kurz, verändert aber die Art, wie eine Preisermäßigung angezeigt werden muss – und WooCommerce setzt sie von Haus aus nicht um.

Dieser Leitfaden erklärt, was die Regel verlangt, welchen Preis Sie angeben müssen, was der Gerichtshof der EU 2024 und der Bundesgerichtshof 2025 ergänzt haben, wo sich die Länder unterscheiden und wie Sie das in WooCommerce umsetzen.

Kurz gesagt

  • Bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern müssen Sie den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor Beginn der Ermäßigung angeben.
  • Seit dem Aldi-Süd-Urteil des EuGH (26. September 2024) muss eine Prozentangabe oder eine „Sie sparen“-Aussage auf diesem Preis beruhen, nicht auf Ihrem üblichen Preis.
  • Der Bundesgerichtshof hat 2025 klargestellt: Der 30-Tage-Preis muss klar erkennbar und gut lesbar sein. Eine kleine Fußnote reicht nicht.
  • WooCommerce speichert nur einen regulären Preis und einen Angebotspreis. Es führt keine Preishistorie und kennt den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage daher nicht.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel fasst die am Ende verlinkten amtlichen Texte verständlich zusammen. Prüfen Sie diese oder fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, bevor Sie sich in einem konkreten Fall darauf verlassen.

Was Artikel 6a und § 11 PAngV verlangen

Die EU-Regel ist Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG über Preisangaben. Eingefügt wurde er durch die „Omnibus“-Richtlinie (EU) 2019/2161. Die Mitgliedstaaten mussten ihre Vorschriften bis zum 28. November 2021 erlassen und ab dem 28. Mai 2022 anwenden. Deutschland hat das mit der neu gefassten Preisangabenverordnung umgesetzt, die seit dem 28. Mai 2022 gilt. Einige Länder haben später begonnen; Polen und die Niederlande zum Beispiel erst am 1. Januar 2023.

Artikel 6a hat fünf kurze Absätze. Vereinfacht:

  1. Jede Bekanntgabe einer Preisermäßigung muss den vorherigen Preis nennen, den der Händler für einen bestimmten Zeitraum vor der Ermäßigung angewendet hat.
  2. Der vorherige Preis ist der niedrigste Preis, den der Händler in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor der Ermäßigung angewendet hat.
  3. Die Mitgliedstaaten dürfen für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit abweichende Regeln vorsehen.
  4. Für Waren, die seit weniger als 30 Tagen auf dem Markt sind, dürfen sie einen kürzeren Zeitraum erlauben.
  5. Bei einer schrittweise ansteigenden Preisermäßigung (zum Beispiel –10 %, dann –20 %, dann –30 % in einer Aktion) dürfen sie den Preis vor der ersten Stufe als Referenz beibehalten lassen.

Die Absätze 3 bis 5 sind Optionen. Jedes Land hat selbst entschieden, ob es sie nutzt. Deshalb unterscheiden sich die Details (siehe Unterschiede zwischen den Ländern).

Die deutsche Fassung: § 11 PAngV

In Deutschland lautet die Kernvorschrift, § 11 Abs. 1 PAngV:

Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat.

Dazu kommen drei weitere Absätze:

  • Abs. 2: Bei einer schrittweisen, ohne Unterbrechung ansteigenden Preisermäßigung darf während der Aktion der niedrigste Gesamtpreis von vor Beginn der schrittweisen Ermäßigung angegeben werden.
  • Abs. 3: Die Regel gilt entsprechend für Händler, die nach § 4 Abs. 2 PAngV nur einen Grundpreis angeben müssen (lose Ware nach Gewicht oder Volumen).
  • Abs. 4: Ausgenommen sind individuelle Preisermäßigungen sowie Ermäßigungen für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit gesenkt wird und das für Verbraucher in geeigneter Weise erkennbar ist.

Eine Sonderregel für neue Produkte, die erst seit weniger als 30 Tagen angeboten werden, enthält § 11 nicht.

Nur Waren, nur Verbraucher

Die Richtlinie und § 11 PAngV gelten für Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen. Die Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 6a (2021/C 526/02) stellen klar, dass Dienstleistungen und digitale Inhalte nicht erfasst sind. Nationales Recht kann weiter gehen: Polen wendet die Regel zum Beispiel auch auf entgeltliche Dienstleistungen an.

Welcher Preis die Referenz ist

Die Referenz ist nicht Ihr „normaler“ Preis. Es ist der niedrigste Preis, den Sie tatsächlich verlangt haben, in den 30 Tagen vor Beginn der Ermäßigung. Das hat Folgen, die viele überraschen.

Frühere Aktionspreise zählen mit. War das Produkt innerhalb der 30 Tage ein paar Tage reduziert, gehört dieser Aktionspreis zum Zeitraum. Die Leitlinien der Kommission sagen ausdrücklich, dass jeder frühere reduzierte Preis in diesem Zeitraum zählt.

Der Zeitraum hängt am Beginn der Ermäßigung. Er umfasst die 30 Tage vor dem Zeitpunkt, an dem der reduzierte Preis erstmals galt. Er wandert während der Aktion nicht mit.

Jeder Vertriebskanal hat seine eigene Historie. Die Leitlinien akzeptieren, dass Preise sich zwischen Kanälen unterscheiden können, etwa zwischen Onlineshop und Ladengeschäft. Maßgeblich ist der niedrigste Preis im selben Kanal. Verkaufen Sie in einem Kanal an alle, gibt es eine Historie pro Produkt – bei variablen Produkten eine pro Variante.

Ein längerer Zeitraum ist erlaubt. 30 Tage sind das Minimum. Sie dürfen weiter zurückschauen, solange der angegebene Preis nicht höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage.

Andere Preise daneben zeigen

Nach den Leitlinien darf ein Händler zusätzlich andere Vergleichspreise zeigen, etwa den üblichen Preis, wenn sie klar erläutert sind und Verbraucher nicht verwirren. Nach dem Aldi-Süd-Urteil (nächster Abschnitt) muss sich die Ermäßigung selbst aber auf den vorherigen Preis beziehen. In der Praxis ist diese Darstellung am sichersten: aktueller Preis, der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Streichpreis oder „statt“-Preis, und jede Prozentangabe daraus berechnet.

Und der Grundpreis?

Müssen Sie für ein Produkt einen Grundpreis angeben (§ 4 PAngV, etwa Preis pro Kilogramm oder Liter), steht er neben dem Gesamtpreis, den Sie gerade verlangen. Sinkt der Gesamtpreis in der Aktion, muss der angezeigte Grundpreis zum reduzierten Preis passen. Prüfen Sie das bei Plugins, die den Grundpreis berechnen, besonders für geplante Angebote.

Welche Preisangaben erfasst sind

Nach den Leitlinien der Kommission erfasst die Regel alle Angaben, die einen niedrigeren Preis als vorher nahelegen, zum Beispiel:

  • einen Streichpreis oder einen „statt / jetzt“-Vergleich,
  • eine Rabattangabe in Prozent oder als Betrag („–20 %“, „10 € sparen“),
  • Labels wie „Sale“, „Sonderangebot“ oder „Black-Friday-Deal“, auch ohne Zahl.

Die Leitlinien nennen auch, was Artikel 6a nicht erfasst (das kann trotzdem nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken bzw. dem UWG beurteilt werden):

  • allgemeine Aussagen wie „bester Preis“ oder „Tiefstpreise“,
  • Vergleiche mit anderen Preisen, etwa einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) oder dem Preis eines Wettbewerbers, solange sie nicht als Ihre eigene Preisermäßigung dargestellt werden,
  • bedingte Angebote und Bundles wie „Kaufe eins, erhalte eins gratis“,
  • echte individuelle Rabatte, etwa personalisierte Angebote oder langfristige Treueprogramme. Wird ein „persönlicher“ oder Mitglieder-Rabatt in Wahrheit allen Verbrauchern angeboten, gilt Artikel 6a nach den Leitlinien doch.

Für einen WooCommerce-Shop ist das an einer bestimmten Stelle wichtig: Das „Sale!“-Badge, das viele Themes automatisch an jedes Produkt mit Angebotspreis hängen, ist bereits eine Bekanntgabe einer Preisermäßigung. Wenn es erscheint, muss auch der 30-Tage-Preis erscheinen.

Was das Aldi-Süd-Urteil geändert hat

Am 26. September 2024 entschied der Gerichtshof der EU (EuGH) die Rechtssache C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd. Vorgelegt hatte das Landgericht Düsseldorf.

Im Prospekt von Aldi Süd kosteten Bananen 1,29 € neben einem durchgestrichenen Preis von 1,69 € und einer Prozentangabe. Daneben stand auch der „niedrigste Preis der letzten 30 Tage“: 1,29 € – also genau der Angebotspreis. Der Händler hatte den 30-Tage-Preis also genannt, die beworbene Ermäßigung aber von 1,69 € aus berechnet.

Der Gerichtshof entschied: Eine Preisermäßigung, die als Prozentsatz oder durch eine werbliche Aussage angekündigt wird, die den Vorteil des Preises hervorhebt, muss auf der Grundlage des vorherigen Preises ermittelt werden. Den 30-Tage-Preis nur „zur Information“ zu nennen, während der Rabatt von einem höheren Preis berechnet ist, genügt nicht. Außerdem stellte der Gerichtshof fest, dass der als ermäßigt angegebene Preis nicht gleich hoch oder höher sein darf als der vorherige Preis.

Für einen WooCommerce-Shop heißt das:

  • Der Streichpreis sollte der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein, nicht das Feld „Regulärer Preis“.
  • Ein „–X %“-Badge muss vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage aus berechnet werden.
  • Ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage gleich hoch wie der aktuelle Preis oder niedriger, gibt es keine echte Ermäßigung, und das Produkt sollte nicht als reduziert erscheinen.

Die Leitlinien der Kommission hatten schon 2021 gesagt, dass eine Prozentangabe auf dem vorherigen Preis beruhen muss. Das Urteil hat das für alle Mitgliedstaaten verbindlich bestätigt.

Was der Bundesgerichtshof 2025 ergänzt hat

Am 9. Oktober 2025 entschied der BGH einen Fall der Wettbewerbszentrale gegen einen Lebensmitteldiscounter (I ZR 183/24). In einem Prospekt stand Kaffee für 4,44 € neben einem kleineren, durchgestrichenen Preis von 6,99 € und „–36 %“. Ein Sternchen führte zu einer Fußnote am Seitenende: Der bisherige 30-Tage-Bestpreis für diesen Kaffee betrug 4,44 €. Tatsächlich hatte er in der Woche vor der Aktion 6,99 € gekostet, in der Woche davor aber 4,44 €.

Der BGH hielt die Werbung für unzulässig. Es reicht nicht, den niedrigsten Gesamtpreis irgendwie anzugeben. Nach dem Grundsatz der Preisklarheit muss er für Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein. Ein unklar angegebener 30-Tage-Preis ist ein Vorenthalten wesentlicher Informationen und damit unlauter nach §§ 5a, 5b UWG. Ob auch die Prozentangabe auf den 30-Tage-Preis bezogen sein muss, hatte der BGH in diesem Fall nicht zu entscheiden, weil die Klägerin das nicht angegriffen hatte. Diese Frage beantwortet aber schon das Aldi-Süd-Urteil.

Praktisch heißt das für Ihren Shop: Zeigen Sie den 30-Tage-Preis direkt beim Preis, in lesbarer Schriftgröße – nicht in einem Tooltip, einem eingeklappten Bereich oder einer Fußnote. Und weil die Wettbewerbszentrale geklagt hat: In Deutschland können Mitbewerber und Verbände Verstöße abmahnen und auf Unterlassung klagen.

Unterschiede zwischen den Ländern

Alle Mitgliedstaaten wenden die 30-Tage-Regel an. Die Unterschiede liegen in den drei Optionen der Absätze 3 bis 5. Einige Beispiele, jeweils aus dem nationalen Text oder von der nationalen Behörde:

LandSchrittweise ErmäßigungenNeue Produkte (unter 30 Tagen)Verderbliche Waren
Deutschland (§ 11 PAngV)Erlaubt: Der Preis vor der ersten Stufe darf beibehalten werdenKeine Sonderregel in § 11Ausgenommen bei Preissenkung wegen drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit, wenn das erkennbar gemacht wird
Österreich (§ 9a PrAG)Erlaubt: Referenz ist der niedrigste Preis vor der ersten StufeNiedrigster Preis seit Markteinführung im selben VertriebskanalAusgenommen, wenn die Ermäßigung wegen des ablaufenden Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt
PolenNicht übernommen: Jede Stufe braucht eine korrekte ReferenzNiedrigster Preis seit dem ersten AngebotPreis vor der ersten Ermäßigung (Haltbarkeit bis 14 Tage oder besondere Lagerung)
Niederlande (ACM)Erlaubt, für bis zu drei MonateNiedrigster Preis seit MarkteinführungAusnahme für verderbliche Produkte
Italien (Art. 17-bis Codice del consumo)Erlaubt innerhalb einer ununterbrochenen AktionShop muss den Zeitraum angeben, auf den sich der vorherige Preis bezieht30-Tage-Regel gilt nicht für verderbliche Agrar- und Lebensmittelprodukte

Zwei praktische Punkte ergeben sich daraus:

  • Gehen Sie nicht davon aus, dass gestaffelte Rabatte überall zulässig sind. In Polen bekommt eine zweite Stufe in derselben Aktion eine neue Referenz. Wo die Option besteht, gilt sie nur für eine ununterbrochene Aktion. Die Kommission sagt, dass jede Unterbrechung sie beendet.
  • Neue Produkte brauchen Aufmerksamkeit. Nach den Leitlinien der Kommission dürfen Länder den Zeitraum verkürzen, neue Produkte aber nicht ganz ausnehmen. In Italien muss der Hinweis sagen, auf welchen Zeitraum sich der vorherige Preis bezieht.

Andere Länder haben eigene Varianten, und die nationalen Texte ändern sich. Prüfen Sie die Regel jedes Landes, in das Sie verkaufen, nicht nur Ihres eigenen. Einen Überblick über 13 Länder finden Sie in unserem Omnibus-Leitfaden.

Typische Fehler in WooCommerce-Shops

Diese Muster tauchen immer wieder auf, auch in Entscheidungen der Behörden und Gerichte.

1. Der reguläre Preis als Streichpreis. Das ist die Standardanzeige von WooCommerce. Sie ist nur richtig, wenn der reguläre Preis zufällig auch der niedrigste Preis der letzten 30 Tage ist. Die polnische Wettbewerbsbehörde UOKiK hat Zalando im Januar 2026 unter anderem deshalb mit einer Geldbuße belegt, weil Ermäßigungen von einem „Ausgangs“- oder „regulären“ Preis statt vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage berechnet wurden (die Entscheidung ist nicht rechtskräftig).

2. Der 30-Tage-Preis nur auf der Produktseite. Die Regel gilt für jede Bekanntgabe der Ermäßigung. Im Zalando-Verfahren ging es auch darum, dass der niedrigste Preis in verschiedenen Phasen der Produktdarstellung und in externer Werbung fehlte. Denken Sie an Kategorieseiten, Suchergebnisse, ähnliche Produkte, den Warenkorb, Newsletter und Produkt-Feeds.

3. Der 30-Tage-Preis versteckt. Ein Hinweis in winziger Schrift, hinter einem Sternchen oder in einem Tooltip ist nach dem BGH-Urteil von 2025 nicht klar genug.

4. Varianten falsch behandelt. Gilt eine Ermäßigung für alle Größen oder Farben, braucht jede Variante einen korrekten vorherigen Preis. In derselben Runde im Januar 2026 hat die UOKiK Temu unter anderem dafür belangt, dass der niedrigste Preis nur für eine Größe oder Farbe angegeben wurde, obwohl die Ermäßigung für alle galt (ebenfalls nicht rechtskräftig).

5. Die Referenz während der Aktion verschoben. Die Referenz steht fest, sobald die Ermäßigung beginnt. Eine Referenz, die sich täglich ändert, während der Aktionspreis gleich bleibt, war einer der Punkte im Temu-Verfahren.

6. Den Preis kurz vor der Aktion erhöht. Ein höherer Preis in den Tagen vor einer Aktion hebt die Referenz nicht an, weil der niedrigste Preis des Zeitraums weiter zählt. Das erklären wir ausführlich in Preis vor dem Rabatt erhöht?.

7. Keine Aufzeichnungen. Fragt eine Behörde oder ein Abmahner, wie Sie eine Ermäßigung berechnet haben, brauchen Sie die Preishistorie. WooCommerce speichert sie nicht.

So setzen Sie es in WooCommerce um

WooCommerce hat pro Produkt oder Variante zwei Preisfelder: regulärer Preis und Angebotspreis, dazu einen optionalen Zeitplan für das Angebot. Es zeigt den regulären Preis durchgestrichen neben dem Angebotspreis. Frühere Preise speichert es nicht.

Ohne Plugin

Das ist möglich, aber für jede Aktion Handarbeit:

  1. Führen Sie ein eigenes Preisprotokoll. Notieren Sie jede Preisänderung mit Datum, pro Produkt und pro Variante, auch kurze Aktionen.
  2. Ermitteln Sie vor Beginn einer Aktion den niedrigsten Preis der vorherigen 30 Tage für jedes Produkt im Protokoll.
  3. Zeigen Sie diesen Preis als Referenz. Ein verbreiteter Behelf: Setzen Sie den regulären Preis vorübergehend auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, damit WooCommerce den richtigen Streichpreis zeigt. Vergessen Sie nicht, ihn danach zurückzusetzen – und bedenken Sie, dass das ändert, was Ihr Theme, Ihre Feeds und andere Plugins sehen.
  4. Ergänzen Sie einen kurzen Hinweis direkt am Preis, etwa „Niedrigster Preis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung: 49,99 €“ (Beispielpreis), über Ihr Theme oder ein Code-Snippet an einem WooCommerce-Preisfilter.
  5. Prüfen Sie das Badge. Zeigt Ihr Theme einen Prozentsatz, muss er von der Referenz aus berechnet sein. Sonst schalten Sie ihn ab.

Das funktioniert für eine Handvoll Produkte und gelegentliche Aktionen. Bei vielen Varianten, geplanten Angeboten oder häufigen Preisänderungen wird es fehleranfällig.

Mit Plugin

Mehrere WooCommerce-Plugins erfassen Preise und zeigen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage. Welches Sie auch wählen, prüfen Sie, ob es:

  • jede Preisänderung erfasst ab dem Zeitpunkt der Installation, auch geplante Angebote und Varianten (kein Plugin kennt Preise von vor seiner Installation, außer es kann sie aus einem anderen Tool importieren),
  • den Zeitraum ab Beginn der Ermäßigung berechnet und während der Aktion festhält,
  • Streichpreis und Prozentangabe auf den vorherigen Preis stützt, wie es das Aldi-Süd-Urteil verlangt,
  • die Ermäßigungsanzeige ausblendet, wenn es keine echte Ermäßigung gibt,
  • die Optionen Ihrer Länder abbildet (schrittweise Ermäßigungen, neue Produkte),
  • den Hinweis überall zeigt, wo Preise erscheinen, gut lesbar und direkt beim Preis,
  • den Export der Preishistorie erlaubt, falls Sie Ihre Berechnung belegen müssen.

Häufige Fragen

Gilt die Regel auch für B2B-Shops?

Die Richtlinie 98/6/EG und § 11 PAngV betreffen Preise gegenüber Verbrauchern. Verkauft Ihr Shop nur an Unternehmen, gilt die Regel für diese Verkäufe nicht. Shops, die an beide verkaufen, brauchen sie für die Preise, die Verbraucher sehen.

Muss ich den 30-Tage-Preis zeigen, wenn ich einen Preis einfach senke, ohne ihn als Aktion zu bewerben?

Ausgelöst wird die Pflicht durch die Bekanntgabe einer Preisermäßigung. Eine einfache Preisänderung ohne Streichpreis, Prozentangabe oder „Sale“-Label ist keine solche Bekanntgabe. Aber Vorsicht: Ein Theme, das automatisch ein „Sale“-Badge einblendet, macht eine daraus.

Darf ich mit der UVP vergleichen?

Ein Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers fällt nach den Leitlinien der Kommission nicht unter Artikel 6a, solange er nicht als Ihre eigene Preisermäßigung dargestellt wird. Er muss also klar als UVP-Vergleich erkennbar sein und darf nicht irreführen. Kennzeichnen Sie ihn deshalb ausdrücklich, etwa als „UVP des Herstellers“, damit er nicht wie Ihr eigener früherer Preis wirkt.

Was gilt für Produkte, die seit weniger als 30 Tagen angeboten werden?

Das hängt vom Land ab. Österreich, Polen und die Niederlande nehmen den niedrigsten Preis seit dem ersten Angebot; Italien verlangt zusätzlich, dass Sie den kürzeren Zeitraum angeben. § 11 PAngV hat dafür keine Sonderregel. Siehe die Tabelle oben.

Quellen

  1. Richtlinie 98/6/EG, konsolidierte Fassung mit Artikel 6a (EUR-Lex)
  2. Richtlinie (EU) 2019/2161, die „Omnibus“-Richtlinie, Artikel 7 zu den Fristen (EUR-Lex)
  3. Leitlinien der Kommission zur Auslegung und Anwendung von Artikel 6a, 2021/C 526/02 (EUR-Lex)
  4. EuGH, Urteil vom 26. September 2024, C-330/23, Aldi Süd (EUR-Lex) und Pressemitteilung Nr. 152/24 (Gerichtshof der EU, englisch)
  5. § 11 Preisangabenverordnung (PAngV) und § 4 PAngV, Grundpreis (gesetze-im-internet.de)
  6. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2025, I ZR 183/24: Pressemitteilung Nr. 184/2025 (Bundesgerichtshof)
  7. § 9a Preisauszeichnungsgesetz (Österreich), geltende Fassung (RIS)
  8. PARP: Preisermäßigungen richtig kennzeichnen (Polen) (Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung, polnisch)
  9. ACM: strengere Regeln gegen Scheinrabatte (Niederlande) (Behörde für Verbraucher und Märkte, niederländisch)
  10. Italien: Artikel 17-bis des Codice del consumo (Decreto legislativo 206/2005), eingefügt durch Decreto legislativo 26/2023. Inoffizieller Text; maßgeblich ist die Fassung in der Gazzetta Ufficiale.
  11. UOKiK: Geldbußen gegen Zalando und Temu, 14. Januar 2026 (Polnisches Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz, englisch)